Buchhaltung digitalisieren

Buchhaltung digitalisieren – ohne Riesenprojekt.

Ich weiß, was Buchhaltung für Ärger machen kann: Belege zusammensuchen, Monatsende, Rückfragen vom Steuerberater. Ich bin Christian – ich führe SMOBIT als Familienbetrieb und habe unsere eigene Buchhaltung Schritt für Schritt entschärft. Kein SAP-Projekt, kein Tool-Zoo. Wir räumen genau die Stellen auf, die wirklich Zeit fressen.

Christian de Buhr, Gründer von SMOBIT
Christian de Buhr · Gründer SMOBIT e.K.

Die typischen Baustellen


Hier verliert dein Betrieb Zeit – Stück für Stück lösbar

„Buchhaltung digitalisieren" klingt nach großem Projekt. In Wahrheit sind es ein paar konkrete Stellen. Pack die an, die bei dir am meisten weh tun – der Rest folgt.

Rechnungen kommen von überall

E-Mail, Lieferantenportale, Papier, Cloud – und du hältst alles zusammen. Der erste Schritt ist ein geordneter Rechnungseingang.

Rechnungseingang automatisieren →

Belege von Hand ablegen

Umbenennen, in Ordner schieben, nach Lieferant und Datum sortieren – Fleißarbeit, die jede Woche wiederkommt.

Belege automatisch ablegen →

Rechnungen in Lexware Office bekommen

lexoffice bzw. Lexware Office ist gut – aber die Belege müssen erst sauber hinein. Genau da setzen wir an.

Lexware Office automatisieren →

Übergabe an den Steuerberater

Am Monatsende nichts zusammensuchen: vollständige, sortierte Belege statt Nachfassen – egal ob DATEV, Agenda oder Lexware Office.

Für Steuerberater & Buchhalter →

E-Rechnungspflicht

Ab 2027 und 2028 betrifft sie alle. Ein Postfach zu haben ist aber nicht dasselbe wie einen Prozess zu haben.

E-Rechnungspflicht: Fristen →

E-Rechnung


Ein Postfach zu haben ist nicht dasselbe wie einen Prozess zu haben.

Ab 2027 und 2028 wird die E-Rechnung im B2B für alle Pflicht. Empfangen können reicht formal – das betont auch das Bundesfinanzministerium. Die eigentliche Frage im Betrieb ist der Ablauf dahinter: Wie kommen die Rechnungen sortiert, geprüft und übergabefertig in deinen Alltag? Genau da helfen wir – ehrlich und ohne mehr zu versprechen, als heute wirklich automatisch läuft.

Was ab wann gilt (2025/2027/2028) →

Dein Problem ist speziell?


Manche Fälle löst kein Standardtool – erzähl uns deinen.

Ein Beispiel: Ein Hotel bekommt von einem Buchungsportal eine Sammelauszahlung – eine Überweisung für viele Buchungen auf einmal. In der Buchhaltung muss dann jeder Betrag der richtigen Buchung und Rechnung zugeordnet werden. Von Hand ist das ein Puzzle, Monat für Monat.

Solche Sonderfälle lösen Standardprogramme nicht. Wir schon – wenn genug Betriebe dasselbe Problem haben. Deshalb sammeln wir sie aktiv: Beschreib uns dein Problem. Betrifft es mehr Betriebe, bauen wir die Lösung. So entstehen unsere Funktionen aus der Praxis, nicht am Reißbrett.

Schildere dein Buchhaltungs-Problem

Der nächste Schritt


Jana de Buhr, Geschäftsleitung SMOBIT

Termin mit Jana buchen

Kostenloses Erstgespräch, persönlich. Wir schauen gemeinsam, wo bei dir am meisten Zeit liegen bleibt – und ob wir helfen können. Kein Verkaufsdruck.

Erstgespräch mit Jana

Praxistipps & E-Rechnungs-Updates für kleine Betriebe. Kein Spam, jederzeit abmeldbar.

Häufige Fragen


Buchhaltung digitalisieren – kurz erklärt

Muss ich meine Buchhaltung auf einmal komplett umstellen?

Nein. Genau das ist der Punkt: Wir fangen an den Stellen an, die wirklich Zeit fressen – meist der Rechnungseingang – und bauen Schritt für Schritt aus. Kein Riesenprojekt, kein Tool-Zoo, keine wochenlange Umstellung.

Welche Software brauche ich dafür?

In der Regel dein bestehendes Buchhaltungsprogramm (z. B. Lexware Office, DATEV, sevDesk) plus EMIL für den Rechnungseingang davor. EMIL ersetzt nichts, sondern übernimmt die vorbereitende Arbeit: sammeln, erkennen, sortieren, übergeben.

Was ist, wenn mein Problem speziell ist?

Dann beschreib es uns. Wir prüfen ehrlich, ob und wie wir es lösen – und wenn genug Betriebe dasselbe Problem haben, bauen wir die Lösung. So entstehen unsere Funktionen aus echten Praxisfällen, nicht am Reißbrett.

Ab wann muss ich wegen der E-Rechnung handeln?

Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Die Ausstellungspflicht kommt ab 2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) und ab 2028 für alle. Details stehen auf unserer Fristen-Seite – für deinen Fall ist dein Steuerberater die richtige Adresse.